LSG-TH-01/13 Tagesordnung LPT2013.1

Harrys Antrag vom 15.02.2013 zum LPT 2013.1

Ich beantrage die Sonstigen Anträge 003 und 004, sowie den als  Sonstiger Antrag projektierten Landesvorstandsbeschluss 127 vom  12.02.2013, nicht zur Abstimmung zuzulassen.
Der Antrag kann auch modular abgestimmt werden.
Modul 1 – Begründung zum Sonstigen Antrag 003: Der Antrag  impliziert dass die Partei einen Erziehungsauftrag hat, bzw. sich einen  solchen definieren kann,- Beweis: „Es hat sich gezeigt, dass die  bisherigen Sanktionen nicht immer zu einer Verbesserung im Verhalten von  Listenteilnehmern führen.“-, und dies impliziert dass die Partei in der  geistigen Nachfolge der die ehemalige hiesige linksfaschistische  Proletendiktatur dominierenden SED steht. Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das  Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegenen.
Modul 2 – Begründung zum Sonstigen Antrag 004: Der Antrag  impliziert die parteiweite Mundtotmachung aufgrund der offensichtlich  politischen Zensur des Landesverbands Thüringen, die,- wie durch die  Aussage des Christian Benad beweisbar-, soweit geht dass auch schon der  Zensor vom Serverinhaber bedroht worden ist weil er nicht in seinem  Sinne politisch zensiert hat. Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das  Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegen.
Modul 3 – Begründung zum Sonstigen Antrag  „Landesvorstandsbeschluss 127 vom 12.02.2013“: Offenbar soll im Zuge des  threads „Sexismus bei den Piraten“ der Thüringer Haupt-mailing-Liste  die innerparteiliche Reinstallation der auf Freuds Hure-Madonna-Komplex  aufbauenden zwischengeschlechtlichen Bezüge in der ehemaligen hiesigen  linksfaschistischen Proletendiktatur betrieben werden nebst einem  Sanktionskanon adäquat dem der politischen Zensur der  Kommunikationsmedien des Thüringer Landesverbands. Entsprechend steht bereits der Antragszulassung das  Anti-Totalitarismus-Gebot der Bundessatzung entgegenen.

Steffens Mail vom 04.03.2013

Ohne auf irgendetwas rechtliche zu den beiden fraglichen Anträgen
eingehen zu wollen, möchte ich folgendes zu bedenken geben:
erstens: die bestehende Moderation wieder abzuschaffen, kann man
durchaus beantragen. Sie wurde vom LPT beschlossen und er kann sie
auch wieder aufheben, wenn er sie für nicht mehr notwendig erachtet.
Meiner Meinung nach ist sie weiterhin notwendig bzw. muss sogar noch
etwas erweitert werden. Darüber wird dann aber auf dem LPT zu sprechen
sein. Dankenswerterweise wurde auch aus dem ursprünglichen Antrag das
Wort Zensur entfernt. Zensur hat mithilfe der Moderation nie
stattgefunden. Beispielsweise wurde Aussagen a la „Atomkraft ist
richtig und wichtig“, oder „Massentierhaltung sichert mir billig
verfügbares Fleisch“ nicht moniert. Stattdessen wurden, wie auch in
den Regeln gefordert, Beleidigungen und Bedrohungen sanktioniert.
Interessanter Weise führt uns das zu
zweitens: mit dem anderen Antrag soll tatsächlich Zensur betrieben
werden: drei Antrage sollen nicht behandelt werden und die Begründung
dazu: sie würden uns z.B. an die „hiesige linksfaschistische
Proletendiktatur dominierenden SED“ annähern. Wenn das dann keine
politisch motivierte Zensur ist, dann weis ich es auch nicht.
Wir können Anträge auf dem LPT vernünftig diskutieren. Wenn meine
beiden Anträge dort scheitern, dann ist das so. Von weiteren
Gegenanträgen mitsamt Verleumdung bitte ich aber abzusehen.

Benis Mail vom 05.03.2013

Liebe Piraten und Gäste auf der Liste,
das Landesschiedsgericht teilt mit, dass es im Verfahren LSG-
TH-01/13 eine erfolgreiche Schlichtung gab und somit die Eröffnung
eines Verfahrens abgewendet werden konnte.
Beim Verfahren LSG-TH-01/13 handelte es sich um zwei Anträge, die
von einem Nichtmitglied an den LPT2013.1 gestellt wurden. Der Kläger
hatte beantragt, die Anträge von der TO zu streichen und sie von der
Webseite und Wiki des Landesverbandes zu depublizieren. Begründet
wurde dies mit der fehlenden Mitgliedschaft und dem Text eines
Antrages, von dem sich der Kläger verleumdet fühlte.
Um zu vermitteln um was es geht, kopiere ich den Text des  §187
StGB:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine
unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn
die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Für ein Verfahren vor dem LSG bedarf es eines Schlichtungsversuches
zwischen den Betroffenen. In der Schlichtung wurde vereinbart, dass
weitere Vorgehen bis zum 4.3. zu prüfen und neu zu beraten. Am 3.3.
wurden die Anträge nach einer Mail des stellv. Vorsitzenden auf die
TH-Liste die Anträge neu von Parteimitgliedern eingestellt. Was bei
dem aktuellen Antrag X016 unbedenklich ist. Leider wurde der Text
des zweiten Antrags von einem Parteimitglied unreflektiert
übernommen, wodurch vom Kläger die Schlichtungsvereinbarung als
gebrochen betrachtet wurde. Nach mehreren Telefonaten am späten
Abend des 3.3. des wurde der Antrag mit dem kritisierten Text wieder
zurückgezogen. Am 5.3. wurde die Klage offiziell zurückgezogen.
Das LSG musste daher nicht über eine Verfahrenseröffnung
entscheiden. Da die Frage zur Zulässigkeit von Anträgen von
Nichtmitgliedern nicht mehr zur Debatte stand, wäre nur noch der
kritisierte Text des zweiten Antrages Verfahrensbestandteil gewesen.
Entscheidungen über Staftaten nach StGB fallen jedoch nicht in die
Kompetenz eines Parteischiedsgerichtes.
Noch eine Erklärung in eigener Sache. Im Text des zweiten Antrages
wurde unter anderem behauptet, dass ich vom „Serverinhaber“ bedroht
wurde. Das ist jedoch eine unwahre Tatsachenbehauptung. Bedrohung
ist ein Straftatbestand nach §241 StGB.

Harrys Mail 06.03.2013

Betreff: LSG-TH-01/13
           hier: Meine Anträge zum LPT 2013.1 vom 13.- und 14.02.2013
Soweit der Vorsitzende Landesschiedsrichter Christian Benad in seiner
Verfahrensstandmitteilung vom 05.03.2013, 22:18 Uhr, erläutert, der Klä-ger
habe sich verleumdet gefühlt, und danach den Wortlaut des § 187 StGB
zitiert,- „.eine unwahre Tatsache behauptet .“-, wird darauf hingewiesen,
dass meine Anträge nur eine inkriminierbare Tatsachenbe-hauptung enthalten.
Diese inkriminierbare Tatsachenbehauptung ist die in Modul 2 meines Antrags
vom 13.02.2013 enthaltene Tatsachenbehauptung, der Server-inhaber habe den
Zensor bedroht weil er nicht in seinem Sinne politisch zensiert habe.
Dies ist aber eine wahre Tatsachenbehauptung.
Beweis: Mail des damaligen Zensors Christian Benad vom 23.04.2010,
            7:32 Uhr.
            „Lieber Vorstand,
            hiermit trete ich von meinen Aufgaben als Moderator der
            Mailing-
            liste, Moderator im Forum/Subforum-Thüringen und als OP im
            IRC-Chan zurück.
            Ich sehe meine Unabhängigkeit als Moderator nicht mehr ge-
            währleistet. Der Vorstandsvorsitzende Hendrik Stiefel hat mehr-
            fach versucht auf meine Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
            So hat er mich am 29.01.2010 aufgefordert Harald Peters die
            Schreibrechte zu entziehen. Beide Moderatoren der ML waren
            zu dem Zeitpunkt der Auffassung, dass die bis dahin gesendeten
            e-Mails von Herrn Peters zwar störend waren, sich jedoch bis
            dahin noch im Rahmen des Rechts zur freien Meinungsäuße-
            rung bewegten. Die Situation entwickelte sich zum Eklat, als er
            ankündigte in seiner Rolle als Vorsitzender die vom Vorstand
            be-
            schlossenen Moderationsregeln zu übergehen und selbst die in-
            haltliche Moderation zu übernehmen um Harald Peters zu sper-
            ren.
            Heute gab es eine Meinungsverschiedenheit im offiziellen IRC-
            Chan des Landesverbandes. Es ging darum ob das von einem
            dritten Piraten gesetzte Channeltopic: „PIRATEN Thüringen!
            Hendrik für den BuVoVorsitz!“ eine unzulässige Wahlwerbung
            für einen der beiden Thüringer Kandidaten für das Amt des Par-
            teivorsitzenden darstellt. Meiner Meinung nach kann dieses
            topic
            als Wahlunterstützungsaufruf im Namen des Landesverbandes
            verstanden werden. Daher habe ich das topic zurückgesetzt und
            erneutes Überschreiben durch diesen Piraten unterbunden.
            Als ich diesen Vorfall allen höheren Moderatoren des IRC-Chans
            Mitgeteilt hatte, wurde ich von Hendrik Stiefel mit Frist
            aufgefor-
            dert diese Entscheidung rückgängig zu machen. Inzwischen
            wurden mir von ihm meine Zugriffsrechte entzogen. Zusätzlich
            hat er das Betreten des IRC-Chans durch Dritte unterbunden.
            Viele Grüße
            Christian Benad“
Entsprechend kann gar kein Verdacht der Verleumdung vorliegen.
Richtig ist dem gegenüber, dass der Vorsitzende Landesschiedsrichter
Christian Benad bereits durch seine Benennung als Zeuge in Modul 2 meines
Antrags vom 13.02.2013 wegen Besorgnis der Befangenheit von der Sache
LSG-TH-01/13 hätte zurücktreten müssen.
Dies hat er aber, obwohl er darauf hingewiesen worden ist, umfahren in-dem
er die in Modul 2 meines Antrags vom 13.02.2013 angesprochene und hier
gerade nachgewiesene Bedrohung durch den Serverinhaber mit der Bedrohung mit
einem Verbrechen gemäß § 241 StGB gleichsetzt und dann behauptet hat, eine
solche hätte nicht stattgefunden.
Beweis: Letzter Abs. der mail des Vorsitzenden Landesschiedsrichters
            Christian Benad vom 05.03.2013, 22:18 Uhr.
            „Noch eine Erklärung in eigener Sache. Im Text des zweiten An-
            trages wurde unter anderem behauptet, dass ich vom ,Serverin-
            haber‘ bedroht wurde. Das ist jedoch eine unwahre Tatsachen-
            behauptung. Bedrohung ist ein Straftatbestand nach § 241
            StGB.
            mfG
            Christian“
Vermutlich ist der Vorsitzende Landesschiedsrichter Christian Benad von
einem seiner „Spezis“ per Klage angesprochen worden meine Anträge zu
neutralisieren, bzw. hat einen seiner „Spezis“ gebeten ihn per Klage
anzusprechen weil er meine Anträge neutralisiert haben wollte, und weil er
deren rechtswidrige Neutralisierung keinem seiner Beisitzenden
Schiedsrichter zugetraut hat, hat er sich nicht für befangen erklärt
son-dern die Sache selbst durchgezogen.
Aber dies muss ebenso wie die nachgewiesene politische Zensur wohl als
normal gelten in einem Landesverband, der mit mehr als tatkräftiger Hilfe
vom politischen Gegner als Wahlhilfeorganisation für diesen ge-gründet
worden ist.
Ich erhalte meine Anträge aufrecht.
Mit freundlichem Gruß

Benis Mail vom 22. April 2010

Am Donnerstag, 22. April 2010 schrieb Christian Benad:
> Lieber Vostand,
>
> hiermit trete ich von meinen Aufgaben als Moderator der Mailingliste,
> Moderator im Forum/Subforum-Thüringen und als OP im IRC Chan zurück.
> Ich sehe meine Unabhängigkeit als Moderator nicht mehr gewährleistet.
>
> Der Vorstandsvorsitzende Hendrik Stiefel hat mehrfach versucht auf meine
> Entscheidungen einfluss zu nehmen.
> So hat er mich am 29.01.2010 aufgefordert Harald Peters die Schreibrechte
> zu entziehen. Beide Moderatoren der ML waren zu dem Zeitpunkt der
> Auffassung, das die bis dahin gesendeten E-Mails von Herrn Peters zwar
> störend waren, sich jedoch bis dahin noch im Rahmen des Rechts zur freien
> Meinungsäußerung bewegten.
> Die Situation entwickelte sich zum Eklat, als er ankündigte in seiner Rolle
> als Vorsitzender die vom Vorstand beschlossenen Moderationsregeln zu
> übergehen und selbst die inhaltliche Moderation zu übernehmen um Harald
> Peters zu Sperren.
>
> Heute gab es eine Meinungsverschiedenheit im offiziellen IRC Chan des
> Landesverbandes. Es ging darum ob das von einem dritten Piraten gesetzte
> Channeltopic: „PIRATEN Thüringen! | Hendrik für den BuVoVorsitz!“
> eine unzulässige Wahlwerbung für einen der beiden thüringer Kanditaten für
> das Amt des Parteivorsitzenden darstellt. Meiner Meinung nach kann dieses
> Topic als Wahlunterstützungsaufruf im Namen des Landesverbandes verstanden
> werden. Daher habe ich das Topic zurückgesetzt und erneuten überschreiben
> durch diesen Piraten unterbunden.
> Als ich diesen Vorfall allen höheren Moderatoren des IRC-Chans mitgeteilt
> habe, wurde ich von Hendrik Stiefel mit Frist aufgefordert diese
> Entscheidung rückgängig zu machen. Inzwischen wurden mir von ihm meine
> Zugriffsrechte entzogen. Zusätzlich hat er das Betreten des IRC-Channels
> durch Dritte unterbunden (Mode +i).
>
> Diese Entscheidung gebe ich morgen öffentlich bekannt.
>
> Viele Grüße
> Christian BenadAnlage:
Grundlage dieser Entscheidung

———-  Weitergeleitete Nachricht  ———-

Betreff: Re: Entzug der OP Rechte für Bratwurst im IRC
Datum: Donnerstag, 22. April 2010
Von: Hendrik Stiefel <hendrik.stiefel@piraten-thueringen.de>
An: Christian Benad <Christian.Benad@gmx.de>

Hallo Christian,
ich hab keine Kritik geäußert. Ich hab eine Ansage gemacht.

Am 22. April 2010 09:36 schrieb Christian Benad <Christian.Benad@gmx.de>:

> Hi Hendrik,
>
> wenn Du Kritik an meiner Entscheidung äußern willst, dann benutze bitte die
> Option Antwort an alle.
>
> Gruß
> Christian
>
>
> Am Donnerstag, 22. April 2010 schrieb Hendrik Stiefel:
> > Hallo Christian,
> > du hast bis heute Nachmittag Zeit, dieses Vorgehen rückgängig zu machen.
> >
> > Am 22. April 2010 09:12 schrieb Christian Benad <Christian.Benad@gmx.de
> >:
> > > Hi,
> > >
> > > diese Mail geht an alle diejenigen die höhere Administrationsrechte für
> > > den IRC Chan #piratenpartei-thueringen haben. Ihr könnt natürlich gerne
> > > meiner Sicht der Dinge widersprechen und meine Entscheidung rückgängig
> > > machen. Benutzt zur Diskussion bitte Antwort an alle.
> > >
> > > Anbei das Log um den Vorfall zu dokumentieren
> > > Apr 22 08:43:42 —     bratwurst has changed the topic to: PIRATEN
> > > Thüringen! |
> > > Hendrik für den BuVoVorsitz!
> > > Apr 22 08:46:11 —     beni has changed the topic to: PIRATEN
> Thüringen!
> > > Apr 22 08:46:17 —     bratwurst has changed the topic to: PIRATEN
> > > Thüringen! |
> > > Hendrik für den BuVoVorsitz!
> > > Apr 22 08:46:31 <beni>  das ist der offizielle chan, einzelne
> Kandidaten
> > > werden
> > > nicht bevorzugt
> > > Apr 22 08:46:48 <bratwurst>     wo steht das denn
> > > Apr 22 08:46:49 <bratwurst>     lol
> > > Apr 22 08:47:34 <beni>  bratwurst: verwarnung
> > > Apr 22 08:47:39 <bratwurst>     muahaha
> > > Apr 22 08:54:58 <bratwurst>     beni: wie kann die Bekanntgabe der
> > > Kandidatur eine
> > > Bevorzugung sein?
> > > Apr 22 08:57:02 <beni>  Die gewählte Formulierung ähnelt der englischen
> > > Formulierung, die als Auforderung zur Unterstützung der Kandidatur
> > > benutzt wird.
> > > Apr 22 08:58:08 <bratwurst>     nee es ist KLAR die Kurzform von
> Hendrik
> > > kandidiert für den BuVovorsitz!
> > > Apr 22 08:58:24 <beni>  dann formulier es um
> > > Apr 22 08:58:30 <bratwurst>     ich bin an der Konsole und habe
> entsprend
> > > wenig
> > > Platz
> > > Apr 22 08:58:34 <bratwurst>     NIEMALS!
> > > Apr 22 08:58:44 —     beni removes channel operator status from
> > > bratwurst Apr 22 08:58:54 —     beni has changed the topic to:
> PIRATEN
> > > Thüringen! Apr 22 08:58:57 <bratwurst>     mir so etwas zu unterstellen
> > > beni ist nen Starkes
> > > Stück!
> > > Apr 22 08:59:19 —     beni gives voice to bratwurst
> > > Apr 22 08:59:50 <–     bratwurst (~seb@piratenpartei/th/bratwurst)
> has
> > > left
> > > #piratenpartei-thueringen
> > >
> > > >chanserv< flags #piratenpartei-thueringen bratwurst -O
> > >
> > > -ChanServ- Flags -O were set on bratwurst in #piratenpartei-thueringen.
> > >
> > > >chanserv< flags #piratenpartei-thueringen bratwurst -t
> > >
> > > -ChanServ- Flags -t were set on bratwurst in #piratenpartei-thueringen.
> > >
> > > >chanserv< flags #piratenpartei-thueringen bratwurst +V
> > >
> > > -ChanServ- Flags +V were set on bratwurst in #piratenpartei-thueringen.
> > >
> > > Für die Übersicht nutzt das Kommando
> > > /msg chanserv access #piratenpartei-thueringen list
> > > Die Ausgabe kan jdoch in einem anderen Fenster auftauchen.
> > >
> > > Grüße
> > > Christian

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Antrag auf Annullierung der Landesliste der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen zur Bundestagswahl aus der Aufstellungsversammlung 2013 vom 03.11.2012 und 04.11.2012 in Eisenberg

Antrag auf Annullierung der Landesliste der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen zur
Bundestagswahl aus der Aufstellungsversammlung 2013 vom 03.11.2012 und 04.11.2012 in Eisenberg.
Der Kläger:

######

gegen die Beklagte:

Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen als Verantwortlichen für die
Aufstellungsversammlung der Landesliste Thüringen zur Bundestagswahl 2013 vom 03.11.2012 bis
04.11.2012 in Eisenberg.
vertreten durch:
den Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen,

Der Kläger beantragt dass die aus der Aufstellungsversammlung vom 03.11.2012 und 04.11.2012 in
Eisenberg resultierende Landesliste durch das Landesschiedsgericht für ungültig erklärt und somit
annulliert wird.
Ferner beantragt der Kläger dass das Schiedsgericht anordnet das die Beklagte die
Aufstellungsversammlung wiederholt.

Begründung:
Zumindest bei einer Auszählung wurden Enthaltungen nicht korrekt bewertet.
Dieses führte zu einer Erhöhung des Quorums was eindeutig zu Benachteiligungen geführt hat. Da dieser
Umstand für alle Teilnehmer, nachvollziehbar erst nach Abschluss der Versammlung bekannt geworden
ist, sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung erfüllt. Aus Sicht des Klägers müsste die
Liste demnach aus 10 Kandidaten bestehen. Da die bestehende Liste welche in beiden
Schlussabstimmungen bestätigt wurde somit nicht vollständig ist, besteht auch keine Möglichkeit diese zu
heilen. Daher bleibt nur der Weg einer vollständigen Neuaufstellung.

Zur Erklärung:
Die GO wurde in der Versammlung folgendermaßen geändert:
Im Satz *Leere Stimmzettel zählen als Nein* wurde das Nein zu Enthaltung geändert.
Die Änderung erfolgte vor der Wiederholung der Wahl zum Listen Platz 1 (Wahlgang 2).
Festgehalten im Protokoll wie folgt:
03.11.2012 18.04 Uhr GO ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
Wahlordnung §7a Abs. 4 Satz 2 soll geändert werden in: „Leere Stimmzettel werden als Enthaltung
gewertet“ Der GO-Antrag wurde angenommen.
Hierzu gibt es BGH-Urteile
(BGHvom 25. Januar 1982(II ZR 164/81) ergänzt durch BGH Urteil am 12.Januar.1987
(II ZR 152/86) nicht für Aufstellungsversammlungen, aber man kann daraus durchaus ableiten, dass
dieses auch hier anwendbar wäre),
welche sagen, dass Enthaltung nicht als Nein-Stimmen gewertet werden dürfen.

Allgemein gilt, dass Enthaltungen nicht das Quorum erhöhen. Dieses wurde von der
Versammlungsleitung auch so angesagt. Dies lässt sich leider bedingt durch ein ungenügend geführtes
Protokoll und Unvollständigkeit der Aufzeichnung nicht mehr zweifelsfrei belegen.
Nach der GO-Änderung vom 03.11.2012 18.04 Uhr, das leere Stimmzettel keine Nein-Stimme sondern
Enthaltungen sind, wurde das Ergebnis im letzten Wahlgang am 04.11.2012 13:50 Uhrjedoch wie folgt
angegeben:

Wahl um Listenplätze 9-13
• Wahlgang 10
• Wahlverfahren: (Approval Voting)
• der Wahlgang wird um 13:19 Uhr geöffnet
• der Wahlgang wird um 13:30 Uhr geschlossen

Bekanntgegebenes Ergebnis der Wahl zum Listenplatz 9-13 um 13:50 Uhr
• Ergebnis:
• Anzahl der abgegebenen Stimmzettel: 73
• Anzahl gültiger Stimmen: 73
• Anzahl ungültiger Stimmen: 0
• Anzahl Enthaltungen: 27
• Anzahl der Stimmen für Kandidat Lara Lämke: 33 (45,21%)
• Anzahl der Stimmen für Kandidat Daniel Flachshaar: 25 (34,25%)
• Anzahl der Stimmen für Kandidat Michael Gruner: 19 (26,03%)
• Niemand hat das Quorum überschritten

Nach Auffassung des Klägers wäre folgendes richtig gewesen:
– Anzahl der abgegebenen Stimmzettel: 73
– Anzahl der Enthaltungen: 27
– Anzahl gültiger Stimmen: 46
– Anzahl der Stimmen für Kandidat Lara Lämke: 33 (71,74%)
– Anzahl der Stimmen für Kandidat Daniel Flachshaar: 25 (54,34%)
– Anzahl der Stimmen für Kandidat Michael Gruner: 19 (41,30%)
– zwei Kandidaten haben das Quorum überschritten

Die Kandidaten Lara Lämke und Daniel Flachshaar hätten bei richtiger Berechnung das Quorum
erreicht und wären damit auf die Liste gewählt.

Hilfsweise wird darauf hinzuweisen das es noch weitere Abweichungen während der gesamten
Aufstellungsversammlung gegeben hat welche einzeln betrachtet wohl nicht für eine Gesamtanfechtung
genügen würden in der Summe betrachtet jedoch durchaus als relevant anzusehen sind.
Diese waren im Wesentlichen folgende:
· Ein ungenügend geführtes Protokoll welches auch durch eine lückenhafte und somit unvollständige
Aufzeichnung nicht mehr zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.
· Erkennbarkeit einzelner Stimmzettel bedingt durch zusätzlich aufgedruckte Seitenzahlen. Genauer
Sachverhalt kann durch Augenscheinnahme der Stimmzettel, anzufordern über den Landesverband,
geklärt werden.
· Da es keine ordentliche Einladung zum Tag 2 der Aufstellungsversammlung gab und somit einige nicht
wussten ob – und wenn ja wann – die Wahlen fortgeführt würden, war einigen eine Beteiligung, gerade
auch an der durch neuerliche Bewertung einer einzelnen Stimme welche im Ergebnis eine
Stimmengleichheit bei der Wahl von Listenplatz 3 zur Folge hatte und somit eine Stichwahl erforderlich
machte nicht möglich.

Der Kläger weist darauf hin das seine Motivation die Befürchtung ist, das eine spätere zivilrechtliche,
auch durch dritte mögliche Anfechtung der jetzigen Landesliste die Gefahr birgt das die Liste durch den
Landeswahlleiter nicht anerkannt wird und damit der Landesverband Thüringen an der Bundestagswahl
2013 nicht beteiligt sein könnte.

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